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🇩🇪 Einkommensteuer Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer 2025 in Deutschland. Mit Grundfreibetrag, Steuertarif und Solidaritätszuschlag.

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🇩🇪Einkommensteuer Rechner 2025

Einkommensteuertarif 2025

ZoneEinkommenSteuersatz
GrundfreibetragBis 11.784 €0 %
Progressionszone 111.785 – 17.005 €14 – 24 %
Progressionszone 217.006 – 66.760 €24 – 42 %
Proportionalzone66.761 – 277.825 €42 %
ReichsteuerÜber 277.825 €45 %

About this Calculator

Dieser Einkommensteuerrechner berechnet Ihre Einkommensteuer für das Jahr 2025 nach dem deutschen Steuertarif gemäß § 32a EStG. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein, um die Steuerbelastung inkl. Solidaritätszuschlag zu ermitteln.

Der Grundfreibetrag beträgt 2025 11.784 Euro. Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz progressiv von 14 % auf 42 % (Spitzensteuersatz) bzw. 45 % (Reichsteuer ab 277.825 Euro zu versteuerndes Einkommen).

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) fällt ab 2021 für die meisten Steuerpflichtigen nicht mehr an. Er wird nur noch für Alleinstehende erhoben, deren Einkommensteuer 18.130 Euro übersteigt.

Kirchensteuer ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer.

Frequently Asked Questions

Was ist der Grundfreibetrag 2025?+
Der Grundfreibetrag beträgt 2025 11.784 Euro für Alleinstehende. Einkommen bis zu diesem Betrag ist einkommensteuerfrei. Für Zusammenveranlagte gilt das Doppelte: 23.568 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?+
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf den letzten verdienten Euro gezahlt wird. Der Durchschnittssteuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Gesamteinkommen – er ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz?+
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro. Die sogenannte Reichsteuer von 45 % gilt ab 277.825 Euro.
Wird Kirchensteuer automatisch berechnet?+
Nein. Kirchensteuer ist konfessionsabhängig und in diesem Rechner nicht enthalten. Sie beträgt 9 % der Einkommensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg).

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